
Facilities
Räumlich besteht das Sound Studio aus mehreren multifunktionellen Einheiten:
• Proberaum
• Lounge
• Workstation
• Studio
Equipment
Die Ausstattung der Sound Studio Facilities sind nicht für den Verleih bestimmt. Dafür gibt es den für das IBK (Institut für bildende Kunst) zentral eingerichteten Geräteverleih: http://ibk.akbild.ac.at
Arbeits- und Zugangsregelungen – Soundstudio
Siehe auch:
Allgemeine Werkstättenordnung
Besondere Werkstättenordnung Studio
Proberaum
Vorraussetzung zu selbständigem Arbeiten ist die gültige Inskription und die Aufnahme auf die Proberaum-Schlüsselliste.
Terminreservierungen erfolgen über die vor dem Proberaum ausgehängten Studiobenützungslisten.
Eine detailierte Liste von mitgebrachten Instrumentarien muss beim Portier hinterlegt werden.
Keine Vorkenntnisse erforderlich!
Lounge
Soundstudio Sozialraum. Voraussetzung hier ist die Aufnahme auf die Lounge-Schlüsselliste. Dies geschieht durch den erfolgreichen Besuch der LV Sound und durch eine individuelle Genehmigung (Projektorientiert – Konzepteinreichung mind. 6 Wochen im Voraus) der Soundstudio Leitung.
In diesem Konzept muss klar ersichtlich sein, was vom Studio erwartet bzw. benötigt wird, welche externen Ressourcen eingebracht werden, ob das Projekt gefördert ist und wenn ja in welcher Höhe, sowie ein Zeitplan zur Umsetzung. Wenn die Verwirklichung im Rahmen des Labors möglich erscheint, findet ein gemeinsamer Vorbesprechungstermin statt.
Alternativ besteht auch noch die Möglichkeit ein Projekt gemeinsam mit dem Soundstudio Team zu entwickeln (an der 6 wöchigen Vorlaufzeit ändert sich dadurch nichts).
Workstation
Voraussetzung hier ist der erfolgreiche Besuch der LV Sound und die Aufnahme auf die Workstation-Schlüsselliste.
Ein Arbeiten an den Geräten in der Workstation ist nur unter Aufsicht und der Anwesenheit von Sound Studio Mitarbeitern möglich.
Die Termine, nach Maßgabe der Möglichkeiten, sind entweder persönlich oder per mail zu koordinieren.
Studio
Das Forschungslabor ist mit Mitteln der Infrastrukturförderung ausgestattet worden und ausdrücklich der künstlerischen Forschung gewidmet. Das heißt in erster Linie steht das Labor Lehrenden und externen geladenen Künstlern zu Forschungszwecken zur Verfügung. Studierende der Akademie können allerdings projektbezogen die Möglichkeiten des Labors nach Maßgabe der Möglichkeiten nützen, nachdem sie rechtzeitig (mind. 6 Wochen im Voraus) Konzept und Umsetzungsplan bei der Soundstudio Leitung einreichen. In diesem Konzept muss klar ersichtlich sein, was vom Studio erwartet bzw. benötigt wird, welche externen Ressourcen eingebracht werden, ob das Projekt gefördert ist und wenn ja in welcher Höhe, sowie ein Zeitplan und alternativ 3 Terminvorschläge zur Umsetzung. Wenn die Verwirklichung im Rahmen des Labors möglich erscheint, findet ein gemeinsamer Vorbesprechungstermin statt.
Vorkenntnisse: Tontechnische Ausbildung ist erforderlich!